ProtoLine
Manufacturing

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, die über die Website protoline-manufacturing.com mit ProtoLine Manufacturing UG (haftungsbeschränkt) geschlossen werden.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist:
ProtoLine Manufacturing UG (haftungsbeschränkt)
Kronprinzenstraße 85, 40217 Düsseldorf
E-Mail: protolinemanufacturing@gmail.com

3. Vertragsschluss und Angebotscharakter

Die im Bereich „Sofortangebot“ angezeigten Kalkulationen, Preise, Zeiten und technischen Werte sind unverbindliche Richtwerte und kein verbindliches Angebot.

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn ProtoLine einen Auftrag ausdrücklich annimmt (z. B. per Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Produktion).

ProtoLine kann Aufträge ablehnen, insbesondere bei technischen, kapazitativen oder rechtlichen Gründen.

4. Leistungsumfang

Gegenstand ist die Fertigung von 3D-Druckteilen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Dateien und Angaben. Maßgeblich für die Ausführung sind die in der Auftragsbestätigung festgelegten Spezifikationen.

5. Mitwirkungspflichten und Rechte an Kundendaten

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig. ProtoLine ist berechtigt, mit der Produktion erst nach geklärter Zahlung zu beginnen.

7. Lieferung, Leistungszeit, Teilleistungen

Liefer- und Produktionszeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt, unverbindliche Richtwerte.

Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Waren Eigentum von ProtoLine.

9. Gewährleistung

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Für Unternehmer gilt zudem die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.

Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Haftung

ProtoLine haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ProtoLine nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11. Widerruf für Verbraucher

Informationen zum Widerrufsrecht finden sich auf der Seite Widerruf. Bei individuellen Sonderanfertigungen kann das Widerrufsrecht ausgeschlossen sein (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Düsseldorf.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 12. Februar 2026